Eine osteopathische oder auch chiropraktische Behandlung beinhaltet:
- Anamnese, Orientierung und Befundung
- körperliche Untersuchung
- differenzierte manuelle Tests aller relevanten Organsysteme
- stellen der Verdachts-Diagnose / Hypothese
- Ausschluss von Kontraindikationen
- osteopathische oder chiropraktische Behandlung
- (axiales System, viszeral, parietal, neurologisch, fascial, kraniosacral)
- Anleitung und Erlernen von Eigenübungen, Kontrolle
- ggf. Weiterleitung für weitere Abklärung einzelner Bereiche durch einen Facharzt
- Beratung
Den Körper als Ganzes betrachten und behandeln.
Osteopathie ist eine vollwertige medizinische Disziplin, in der die manuelle diagnostische und therapeutische Vorgehensweise
bei Funktionsstörungen
im Mittelpunkt steht.
Sie ist eine eigenständige Form der Medizin, die für die Untersuchung und Behandlung nur die Hände nutzt, also
sanfte
manuelle Techniken
einsetzt. Sie ist am ehesten mit der Manuellen Therapie zu vergleichen.
Es besteht unter Umständen auch die Möglichkeit bzw. Notwendigkeit, chiropraktische Techniken
(= Chiropraktiker) anzuwenden.
Man spricht hier umgangssprachlich von "einrenken". Diese Techniken werden nur in Absprache mit dem Patient angewendet.
Ziel ist die Wiederherstellung der körperlichen Funktionsfähigkeit durch die manuelle Beseitigung von Blockaden bzw.
Bewegungsverlusten egal welchen Gewebes.
Die Selbstheilungskräfte des Organismus werden aktiviert und somit die Selbstregulation (Homöostase) wiederhergestellt.
Dabei wird jeder Patient immer in seiner Ganzheit erfaßt und respektiert.
Osteopathie basiert auf der präzisen Kenntnis medizinischer Grundlagenfächer wie Anatomie, Physiologie, Pathologie,
Biomechanik und Embryologie.
Sie ist gleichzeitig Wissenschaft, Kunst und Philosophie.
Osteopathie zählt in Deutschland zur Heilkunde und darf nur aufgrund einer ärztlichen Verordnung bzw. nur von Ärzten oder Voll-Heilpraktikern angewendet werden.
Eine entsprechende Verordnung (formfreies Privatrezept) kann von einem Arzt ausgestellt werden. Gesetzlich Versicherte werden hier wie Privatpatienten abgerechnet.